STAATLICH GEPRÜFTE DESINFEKTOREN AUS- UND FORTBILDUNG
Die steigende Anzahl der Infektionskrankheiten und die gesetzlichen Bestimmungen zur Hygiene- und Infektionsprävention machen es erforderlich, in jedem Rettungsdienstbereich einen staatlich geprüften Desinfektor zu beschäftigen. Dieser soll Desinfektions-, Sterilisations- und Schädlingsermittlungsmaßnahmen durchführen oder überwachen, sowie beratend und kontrollierend bei desinfektionsprophylaktischen Maßnahmen mitwirken. Er ist Ansprechpartner für die Leiter des Rettungsdienstes und sämtliches Rettungsdienstpersonal.
Kosten:
950,00€ Vollausbildung
220,00€ Fortbildung
Dauer:
Vollausbildung: 3 Wochen (130 Stunden)
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100 Stunden Theorie
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30 Stunden Praxistraining ( Inkl. Labor )
Fortbildung: 3 Tage (24 Stunden)
Unterrichtszeiten:
Mo. - Do. von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Lehrgangsort:
Ausbildungszentrum für Notfallmedizin
Standort Schleswig-Holstein
Segeberger Straße 49
23795 Fahrenkrug
Für den Lehrgang kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die aktuelle Maßnahmennumer erhalten Sie bei uns auf Anfrage.
Bildungsurlaub:
Teilnahmevoraussetzungen
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Sie arbeiten im Rettungsdienst oder einem anderen relevanten Beruf und können eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.
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Sie können mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen.
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Sie können die gesundheitliche Eignung (G26.2) nachweisen.
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Sie können eine gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung nachweisen
Lehrgangsinhalte
Vollausbildung
100 Stunden Theorieunterricht in unserem Hause mit folgenden Schwerpunkten:
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Infektionslehre
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Desinfektion
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Sterilisation
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Rechtsgrundlagen
30 Stunden Praxistraining im Mikrobiologischen Labor
Der Lehrgang schließt mit einer mündlichen und praktischen Prüfung ab.
Fortbildung
3 Tage zu aktuell relevanten Einsätzen und Themen.
Musterstundenplan Vollausbildung*
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren SH
*Unverbindliches Muster - Zeitliche Änderungen auf Grund individueller Kursgrößen oder Krankheitsfällen vorbehalten